Die Nachsorge bei einer malignen Erkrankung beginnt mit Beendigung der Primärbehandlung, das heißt nach der Operation und/oder einer anderen Therapie (z. B. Chemo- oder Strahlentherapie), und verfolgt ein ganzheitliches Konzept, an dem mehrere Institutionen beteiligt sein können: Sie integriert medizinische und psychosoziale Leistungen. Die medizinischen Leistungen dienen der Erkennung von Rezidiven oder malignen Neuerkrankungen und der Diagnostik und Therapie von Folgeerkrankungen der Primärbehandlung. Der früher regelmäßig eingesetzte hohe technische Aufwand wird heute nur noch zur Klärung von Verdachtsdiagnosen betrieben. Dafür treten andere Aspekte der Nachsorge in den Vordergrund. So wird besonderer Wert auf die körperliche (physikalische) Rehabilitation (z. B. gezieltes Muskeltraining, Rückenschule, Gehtraining, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) sowie die psychotherapeutische und seelsorgerische Fachbetreuung (z. B. um Ängste vor Schmerzen und vor dem Wiederauftreten des Tumors zu nehmen, Hilflosigkeit zu bekämpfen, Schlafstörungen zu lindern ...) gelegt. Nicht minder bedeutungsvoll sind soziale Fragen (Berufsleben, Alltag meistern, Sexualität neu erleben ...). Hier sind u. a. Sozialarbeiter und Selbsthilfegruppen Partner und Betreuer des Patienten. Dauer und Umfang der Nachsorge sind abhängig von der Art der Krebserkrankung und vom Befinden des Betroffenen.
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Besonderheit einer AHB liegt darin, dass sie sich - in der Regel unmittelbar - an eine vorangegangene akutstationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Eine AHB kann nur in einer fachlich besonders qualifizierten Rehabilitationseinrichtung durchgeführt werden. Dort steht meist ein spezialisiertes Rehateam zur Verfügung, das neben Ärzten und Psychologen unterschiedlichste Fachkräfte (z. B. Krankengymnasten, Physiotherapeuten und Logopäden) umfassen kann.
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