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Diagnose

 

Bei Verdacht auf eine bösartige Neubildung werden neben der Feststellung der Krankengeschichte (Anamnese) meist folgende Untersuchungsverfahren eingesetzt: Blut- und Röntgenuntersuchung, Computertomografie (CT), Szintigrafie, Kernspintomografie (KST) und Ultraschall. Zum Tumornachweis wird durch einen Abstrich, eine Abtragung, eine Punktion oder eine Operation verdächtiges Gewebe gewonnen (Biopsie) und untersucht.

Da die Diagnose von Krebs durch langjährige Erfahrungen und Erfahrungsaustausch sowie die Weiterentwicklung und Verfeinerung der medizinisch-technischen Methoden immer genauer wird, können Tumore auch immer früher erkannt und erfolgreicher behandelt werden.

Diese ersten Schritte leitet meist der jeweils behandelnde Arzt, z. B. der Hausarzt, ein. Weiter sind je nach Bedarf Fachärzte verschiedener Fachrichtungen und Einrichtungen im Rahmen eines interdisziplinären Teams beteiligt, z. B. Spezialisten für Gewebeuntersuchungen (Pathologen) eines Labors oder Röntgenspezialisten (Radiologen) einer Praxis oder Klinik.

In jeder Phase der Diagnosestellung und Behandlung kann der Patient eine zweite Meinung einholen. Zum Großteil werden eventuelle zusätzliche Kosten von der Krankenkasse übernommen. Es empfiehlt sich, von Fall zu Fall direkt vorab dort nachzufragen. Die Zweitmeinung sollte dem behandelnden Arzt zur Verfügung gestellt werden.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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